Willkommen!
Als Steuerberaterin unterstütze ich Sie gerne bei all Ihren betrieblichen und steuerlichen Fragestellungen, Steuererklärungen, laufender Buchhaltung und Lohnverrechnung, der Kommunikation mit Behörden, usw.
Individuelle Beratung, hoher Qualitätsanspruch und transparente Kommunikation sind wichtiger Bestandteil einer guten Zusammenarbeit. Wichtig ist mir eine Beratung auf Augenhöhe, das Ernstnehmen der Anliegen, Fragen und Sorgen meiner Klienten – weil nur so können wir gemeinsam die beste Lösung erarbeiten!
Durch vorwiegend digitale Kommunikation können wir zeitnah und ortsunabhängig gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anliegen finden. Besprechungen können auch gerne online stattfinden, dadurch können wir ortsunabhängig miteinander bestmöglich kommunizieren.
Mir ist wichtig, dass jeder Klient – unabhängig von seiner Unternehmensgröße und seinem Wissensstand – versteht, warum welche Zahlen in seiner Steuererklärung stehen. Ich nehme mir gerne Zeit, die komplexen Sachverhalte einfach zu erklären. Jeder Klient soll sich gut beraten und verstanden wissen und dabei selbst ein gutes Gefühl haben.
Egal ob mir ein Klient die vielzitierte Schuhschachtel mit Belegen vorbeibringt oder ob der Klient möglichst viel selbst erledigen möchte – wir finden für jeden den besten Beratungsansatz. Und damit ich meine Klienten bestmöglich unterstützen kann, stelle ich gerne viele Vorlagen zur Verfügung, zB. für Fahrtenbuch, Dienstverträge oder Musterrechnungen.
Egal welche steuerliche oder betriebswirtschaftliche Frage Sie haben – in einem kostenlosen Erstgespräch können wir für jedes Problem einen passenden Lösungsansatz finden!
Steuer-News
Mit der ökosozialen Steuerreform und der nationalen CO2-Bepreisung wurden Maßnahmen eingeführt, um bestimmte Unternehmen bei den durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten zu entlasten.
Wird ein Grundstück zum Zweck der Vermietung erworben, ist der Kaufpreis steuerrechtlich auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen, um die Abschreibung des Gebäudes korrekt berechnen zu können. Jüngst hat das Bundesfinanzgericht (BFG) entschieden, auf welche Art und Weise der Nachweis zu führen ist, wenn von den pauschalen Werten laut Verordnung abgewichen werden soll.
Baukosten für ein Einfamilienhaus auf einem neu erworbenen Grundstück sind nur dann nicht in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer als Bauherr auftritt.
Jüngst wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 verabschiedet. Im Finanzstrafrecht wurden mehrere Änderungen vorgenommen, die darauf abzielen, die Bekämpfung von Betrug effizienter zu gestalten.
Die Unterlassung von stichprobenartiger Überprüfung der Lohnverrechnung kann zur Haftung des Geschäftsführers für Lohnabgaben führen.