Jahresabschluss

Der Jahresabschluss fasst alle Geschäftsfälle des abgelaufenen Jahres zusammen. Er gibt daher einen guten Überblick über das letzte Geschäftsjahr und stellt gleichzeitig die Grundlage für die Steuererklärungen dar.

Jahresabschluss-Leistungen

  • Erstellen einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (für GmbHs)
  • Erstellen einer Firmenbuchbilanz (für GmbHs)
  • Übermittlung Jahresabschluss an das Firmenbuch (für GmbHs)
  • Erstellen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (für kleine Unternehmen oder Freiberufler)
  • Erstellen einer Überschuss-Rechnung (für private Vermieter)

Wie wird der Jahresabschluss erstellt?

Der Jahresabschluss wird auf Basis der Buchhaltung erstellt. Die Buchhaltung wurde entweder schon von mir laufend erstellt oder wird für die Erstellung des Jahresabschlusses von einem Fremdsystem (weil der Mandant die Buchhaltung zB. selbst erstellt) in mein System übernommen.

Je nach Unternehmen werden dann noch entsprechende Abschlussbuchungen vorgenommen, die in der laufenden Buchhaltung nicht berücksichtigt sind.

Warum muss ich einen Jahresabschluss erstellen?

Der Jahresabschluss …

  • dient als Basis für die Steuererklärungen
  • gibt einen guten Überblick über das letzte Geschäftsjahr
  • lässt sich gut mit dem Jahresabschluss des Vorjahres vergleichen
  • muss nach Aufforderungen für Kredite, Leasingfahrzeuge, Versicherungen, etc vorgelegt werden

Bis wann ist ein Jahresabschluss zu erstellen?

GmbHs haben meist den 31.12. als Bilanzstichtag. Der Jahresabschluss muss dann in der Regel bis 30.9. des Folgejahres beim Firmenbuch eingereicht werden.

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Überschuss-Rechnungen (Vermietung) gibt es keine Frist für die Erstellung des Abschlusses. Allerdings gibt es hier eine Frist für die Steuererklärung – nämlich bis zum 31.3. des zweitfolgenden Jahres. Die Steuererklärungen des Jahres 2022 müssen daher bis spätestens 31.3.2024 beim Finanzamt eingereicht sein.

Tipp: Auch wenn die Steuererklärung erst nach 15 Monaten beim Finanzamt eingereicht werden muss, zahlt es sich oft aus, die Steuererklärungen bereits viel früher einzureichen – vor allem, wenn sich eine Steuergutschrift ergibt. Aber auch bei Nachzahlungen kann zumindest das frühzeitige Erstellen hilfreich sein, weil man die genaue Höhe der Nachzahlung weiß und seine Zahlungen planen kann.